Was kann psychotherapeutisches Arbeiten bedeuten?

Was heißt psychotherapeutisches Arbeiten und Behandeln?

Unter der Behandlung der Seele verstehe ich, dass ich mittels therapeutischer Techniken an dem Verhalten und dem Erleben des Menschen, der zu mir kommt, etwas bewirken möchte.

Diese Behandlung geschieht dementsprechend auch im Bereich und mit Hilfe des Seelischen (Verhalten und Erleben). Sie besteht jedoch überwiegend NICHT in Ratschlägen, Verboten, Tröstungen, Aufklärungen, wie es im Alltag üblich. In einer psychotherapeutischen Behandlung ist es wichtig, dass auch Sie als Patientin/Patient  aktiv und mitverantwortlich mitarbeiten, da es um die Lösen Ihrer Probleme geht. Ich begleite Sie dabei und stehe Ihnen mit meinem professionellen Wissen zur Seite.

Die Voraussetzung dafür ist die Entwicklung einer vertrauens- und respektvollen, wohlwollenden und wertschätzenden Arbeitsbeziehung.

Auf dieser Basis kommen wir (Therapeutin und Patientin/Patient) in einen Prozess der verbalen und non-verbalen Interaktion, in welchem frühe, nicht bewusste Beziehungsmuster, hervortreten dürfen, die im heutigen Umfeld der Patientin/dem Patienten möglicherweise Konflikte und problematische Kommunikationsmuster mit anderen hervorrufen, die einen psychischen Leidensdruck und beeinträchtigende Symptome auslösen. Wenn sich solche Beziehungsmuster innerhalb unserer therapeutischen Beziehung einstellen sollten, ist dies als ein gutes Zeichen zu werten, da dadurch die große Chance besteht, den sich wiederholenden Konflikt unter einem professionellen Gesichtspunkt zu betrachten.

Innerhalb des geschützten Behandlungs- und Beziehungsprozesses können diese Beziehungsmuster offensichtlich, reflektiert und verstanden werden mit dem Ziel auf dieser Ebene eine individuelle und angemessenere Beziehungsgestaltung im Alltagsgeschehen zu entwickeln.

Es kann sein, dass durch die psychotherapeutischen Gespräche Gedanken und Gefühle bei Ihnen auftreten, die Ihnen unangenehm sind und es Ihnen zunächst nicht besser gehen wird, vielleicht sogar noch etwas schlechter. Dies kann damit zusammen hängen, dass in unseren Sitzungen Themen angesprochen werden, die Ihnen bislang Kummer bereitet haben und mit Ihren Lösungsansätzen gescheitert sind. Sie dürfen in der Therapie dies alles äußern, was Sie beschäftigt, was Sie innerlich bewegt und Ihnen durch den Kopf geht.

 

Schweigepflicht

Die Verschwiegenheitspflicht wird in Deutschland gesetzlich durch das Strafgesetzbuch (§203 StGB) und die Strafprozessordnung (§ 53 StrPo) geregelt. Dies bedeutet auf Ihre Psychotherapie bei mir bezogen, dass ich der Schweigepflicht unterliege und z.B. ohne Ihre schriftliche Einwilligung weder Ihrem Ehepartner oder Ehepartnerin, den Eltern, weiteren Familienangehörigen, Kindern, Vorgesetzten und Arbeitskollegen, BerufskollegInnen, den Hausärzten oder Klinikpersonal, über Ihre Erkrankung, die Behandlung, den Therapieverlauf, noch dass Sie sich bei mir in Psychotherapie befinden, Auskunft geben darf.

Aber Ausnahmen bestätigen die Regel!

Ihrer Krankenkasse gegenüber bin ich verpflichtet, Behandlungsdaten zu übermitteln, allerdings für die weitere Vermittlung von Informationen (z.B. über den Therapieverlauf) benötige ich von Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung.

Eine weitere Ausnahme bezieht sich auf meine Auskunftspflicht dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gegenüber und wenn eine Situation vorliegt, wie beispielsweise die Planung einer schweren Straftat ( „Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes“). Bei einer Selbstgefährdung oder Gefährdung einer dritten Person, bin ich verpflichtet zu Ihrem und dem Schutz des Dritten, gegebenenfalls die Schweigepflicht zu brechen und lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen.